Recht und Gesetz versus Sinn und Machbarkeit

Gerade im Vorfeld der neuen Datenschutzgrundverordnung sind der Schutz von Daten und das Recht auf Informationsweitergabe wieder ins Blickfeld gerückt. Beides ist wichtig und richtig: Doch stellt sich die Frage, ob immer die Informationen weitergegeben werden (müssen), die für die EmpfängerInnen Sinn machen.

Wer Medikamente nehmen muss, kennt vielleicht folgende Situation: Man bekommt ein Rezept mit der Anleitung, wie das entsprechende Medikament eingenommen werden soll, ausgestellt, geht in die Apotheke und bekommt die entsprechende Packung ausgehändigt. Erste Auffälligkeit: Auf der Packung ist neben dem Namen der Wirkstoff angegeben, nicht jedoch, wofür oder wogegen das Medikament vor allem gedacht ist. Gerade dann, wenn mit den gleichen Beschwerden nach einiger Zeit wieder zu rechnen ist, kann das ein Nachteil sein, weil Nicht-PharmazeutInnen dann oft nicht mehr wissen, wogegen die Medikamente in ihrem Medizinschrank wirken. Noch viel unpraktischer sind die Beipackzettel: So verständlich die rechtlich geforderte umfassende Information der KonsumentInnen auch ist, die Sinnhaftigkeit dieser Auflistungen von Wirkstoffen, möglichen Nebenwirkungen etc. schreckt wohl eher ab, mit der Lektüre zu beginnen, und erschwert das Auffinden der Informationen, welche die meisten brauchen – so diese überhaupt genannt sind. Denn bei so manchem Schlafmittel zum Beispiel sucht man die wahrscheinlich wichtigsten Informationen, nämlich wie lange vorher soll es eingenommen werden und wie lange wirkt es, nicht.

Ähnlich verhält es sich mit Informationen vor medizinischen Interventionen. So wichtig es auch ist, informiert zu werden, was gemacht wird: sich vor dem Anhängen eines Blutbeutels drei Seiten durchzulesen, ist in den meisten Fällen auch wegen des Zustands, in dem man sich befindet, unrealistisch. Bedenkt man weiters, dass etwa ein Krankenhaus per se viele Menschen verunsichert, dass die Scheu vor Geschriebenem prinzipiell groß ist bzw. sinnzusammenhängendes Lesen für viele eine Herausforderung ist und dass es sehr viel Mut braucht, sich die Zeit zu nehmen und eventuell danach Fragen zu stellen, werden häufig Unterschriften geleistet, um dem Gesetz Genüge zu tun. Die eigentliche Information erhält man jedoch entweder von der ÄrztIn – oder sie bleibt auf der Strecke.

Gleiches gilt für das Akzeptieren von Kauf- oder Nutzungsbedingungen, wobei besonders im Internet ein kleines Hakerl genügt und schon tun sich die Tore in die neue Konsumwelt auf. Wer liest da schon gerne die notwendigen Informationen, die kleingedruckt über die Bildschirmseite hinausgehen?

Was ist also zu tun? Leider zeichnet sich keine einfache Lösung ab. Information ist wichtig, ebenso wichtig aber ist, dass sie sinnvoll und für die KonsumentInnen ohne medizinische, juristische oder andere fachliche Ausbildung fassbar ist. Leider drohen jedoch Zustimmungserklärungen noch zahlreicher, komplizierter und ausführlicher zu werden. Was uns schützen soll, kann so allzu leicht zur Falle werden, was zum Zweck der Aufklärung verfasst wird, hält Informationen häufig von uns fern. Es bleibt zu hoffen, dass irgendwann der bestehende Zwiespalt zwischen Anforderung und Machbarem ernst genommen überwunden wird.

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