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Recht und Gesetz versus Sinn und Machbarkeit

Gerade im Vorfeld der neuen Datenschutzgrundverordnung sind der Schutz von Daten und das Recht auf Informationsweitergabe wieder ins Blickfeld gerückt. Beides ist wichtig und richtig: Doch stellt sich die Frage, ob immer die Informationen weitergegeben werden (müssen), die für die EmpfängerInnen Sinn machen.

Wer Medikamente nehmen muss, kennt vielleicht folgende Situation: Man bekommt ein Rezept mit der Anleitung, wie das entsprechende Medikament eingenommen werden soll, ausgestellt, geht in die Apotheke und bekommt die entsprechende Packung ausgehändigt. Erste Auffälligkeit: Auf der Packung ist neben dem Namen der Wirkstoff angegeben, nicht jedoch, wofür oder wogegen das Medikament vor allem gedacht ist. Gerade dann, wenn mit den gleichen Beschwerden nach einiger Zeit wieder zu rechnen ist, kann das ein Nachteil sein, weil Nicht-PharmazeutInnen dann oft nicht mehr wissen, wogegen die Medikamente in ihrem Medizinschrank wirken. Noch viel unpraktischer sind die Beipackzettel: So verständlich die rechtlich geforderte umfassende Information der KonsumentInnen auch ist, die Sinnhaftigkeit dieser Auflistungen von Wirkstoffen, möglichen Nebenwirkungen etc. schreckt wohl eher ab, mit der Lektüre zu beginnen, und erschwert das Auffinden der Informationen, welche die meisten brauchen – so diese überhaupt genannt sind. Denn bei so manchem Schlafmittel zum Beispiel sucht man die wahrscheinlich wichtigsten Informationen, nämlich wie lange vorher soll es eingenommen werden und wie lange wirkt es, nicht.

Ähnlich verhält es sich mit Informationen vor medizinischen Interventionen. So wichtig es auch ist, informiert zu werden, was gemacht wird: sich vor dem Anhängen eines Blutbeutels drei Seiten durchzulesen, ist in den meisten Fällen auch wegen des Zustands, in dem man sich befindet, unrealistisch. Bedenkt man weiters, dass etwa ein Krankenhaus per se viele Menschen verunsichert, dass die Scheu vor Geschriebenem prinzipiell groß ist bzw. sinnzusammenhängendes Lesen für viele eine Herausforderung ist und dass es sehr viel Mut braucht, sich die Zeit zu nehmen und eventuell danach Fragen zu stellen, werden häufig Unterschriften geleistet, um dem Gesetz Genüge zu tun. Die eigentliche Information erhält man jedoch entweder von der ÄrztIn – oder sie bleibt auf der Strecke.

Gleiches gilt für das Akzeptieren von Kauf- oder Nutzungsbedingungen, wobei besonders im Internet ein kleines Hakerl genügt und schon tun sich die Tore in die neue Konsumwelt auf. Wer liest da schon gerne die notwendigen Informationen, die kleingedruckt über die Bildschirmseite hinausgehen?

Was ist also zu tun? Leider zeichnet sich keine einfache Lösung ab. Information ist wichtig, ebenso wichtig aber ist, dass sie sinnvoll und für die KonsumentInnen ohne medizinische, juristische oder andere fachliche Ausbildung fassbar ist. Leider drohen jedoch Zustimmungserklärungen noch zahlreicher, komplizierter und ausführlicher zu werden. Was uns schützen soll, kann so allzu leicht zur Falle werden, was zum Zweck der Aufklärung verfasst wird, hält Informationen häufig von uns fern. Es bleibt zu hoffen, dass irgendwann der bestehende Zwiespalt zwischen Anforderung und Machbarem ernst genommen überwunden wird.

Gedicht aus der Konserve

Die „Computerwelt“ berichtet am 20.03.2018 unter dem Titel „Künstliche Intelligenz schreibt Gedicht“ von einem Durchbruch: Die Digital-Kreativagentur Tunnel23 habe das von künstlicher Intelligenz verfasste Gedicht „Sonnenblicke auf der Flucht“ präsentiert, das prompt in die „Frankfurter Bibliothek“ des Brentano Verlags aufgenommen worden ist. Endlich also sei es gelungen, das Privileg des Menschen auf Kreativität zu brechen: ein „krönender Erfolg“.

Ist das so? Abgesehen von der wohl berechtigten kritschen Frage, wozu man die menschlichen Spezies einer Besonderheit nach der anderen beraubt, stellt sich auch die Frage nach der Stichhaltigkeit der Argumentation. Moderne Lyrik wird immer wieder auf die Schaufel genommen. Es gab schon in der Vergangenheit mehr als einen erfolgreichen Versuch, KritikerInnen und Verlage mit gewollt sinnfreien Gedichten hinters Licht zu führen. Die Schadenfreude derer, die wenig mit moderner Lyrik anfangen können, war stets groß, konnte man sich doch auf die Schenkel und die Schulter klopfen. Und nun also ein Gedicht, das ausreichend Qualität besitzt, um in einen Gedichtband aufgenommen zu werden, auch wenn es ohne Hirn und Herz geschrieben wurde.

Die Diskussionen in Qualitätsmedien folgte auf den Fuß. Fakt ist: Es gibt eine große Anzahl moderner Gedichte, viele davon werden nicht oder kaum wahrgenommen, je nachdem, ob sie gelungen oder weniger gelungen sind. Sie sind uneindeutiger und sensibler als etwa Romane oder Theaterstücke, denn sie leben (fast) ausschließlich von der Sprache. Gerade deshalb finden sie in unserer temporeichen Gesellschaft wenig Publikum. Ob nun ein „Gedicht aus der Konserve“ dazukommt, spielt kaum eine Rolle, ein Beweis für besondere Kreativität oder gar Empfindsamkeit ist es auch nicht, denn bei aller Anerkennung: „Sonnenblicke auf der Flucht“ wird sich nicht in die Literaturgeschichte eingraben. Somit gibt es kaum GewinnerInnen, aber eine Verliererin: die moderne Lyrik, die, so die Botschaft, jede und jeder herstellen kann, selbst wenn es kein Mensch ist.

Wer diese Meinung vertritt, lese Ingeborg Bachmann, Paul Celan oder andere große LyrikerInnen – empfohlen sei ganz aktuell der neueste Band der wunderbaren Friedericke Mayröcker. Dann diskutieren wir gerne weiter.

Wie alt darf neu sein?

Es gibt sie noch, die Menschen, die Eurobeträge in Schilling umrechnen – und dabei entsetzt die gute alte Zeit herbeisehnen, in der alles besser und billiger war. Zwar hätte uns die Inflation auch ohne Europawährung zugesetzt, doch der Gedanke an den Schilling lässt die Zeit stillstehen.

Ähnlich verhält es sich mit der „neuen“ Rechtschreibung, die nach wie vor dafür herhalten muss, wenn Wörter falsch geschrieben werden. Dabei ist sie auch schon in die Jahre gekommen: Die Diskussion über eine Vereinfachung der deutschen Orthographie begann 1980, 1996 wurde die Reform beschlossen. Doch von Anfang an gab es Proteste, sodass das anvisierte Startdatum 1998 verschoben werden musste. Nach vielen Diskussionen trat sie in Österreich schlussendlich nach einer siebenjährigen Übergangsphase 2005 in Kraft, wobei auch danach immer wieder einzelne Teile verändert wurden. „Wie alt darf neu sein?“ weiterlesen